Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oli's Fahrschule

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

 Vertragsbeginn:

Der Ausbildungsvertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, per SMS/WhatsApp oder online) in Kraft.

 Vertragsende:

 Der Vertrag endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.

 Leistung der Fahrschule:

 Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten. Diese entspricht den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr.

 Qualifikation:

 Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des entsprechenden Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung nach den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch.

 Erfolgsgarantie:

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fahrschüler auf eigenen Wunsch vorzeitig zur praktischen Prüfung antritt.

  1. Lektionsdauer und -gestaltung

 Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten.

 Bestandteile der Lektion:

Begrüssung, Orientierung, Instruktion, praktisches Fahren, Schlussbesprechung und Terminkoordination.

Lektionsumfang:

 Kategorie B (Auto):

Um den bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen, werden standardmässig Doppellektionen (90 Minuten) absolviert. Einzellektionen sind auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

  Kategorie BE (Anhänger):

Es werden standardmässig Blöcke von 3 Fahrlektionen am Stück absolviert.

  1. Absagen und Nichterscheinen (Annullationsbedingungen)

 Absagefrist:

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin

abgemeldet werden. Dabei müssen zwingend 2 Werktage dazwischenliegen (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht als Werktage). Bei verspäteter Abmeldung wird die Lektion vollumfänglich verrechnet.

 Form der Absage:

Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst dann als akzeptiert, wenn sie von der Fahrschule ausdrücklich bestätigt wurde.

 Verspätung & Versäumnis:

Zu spätes Erscheinen oder das Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers – unabhängig vom Grund der Absage.

 Krankheitsfall:

Bei einer kurzfristigen Absage aufgrund von Krankheit muss ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, um eine Verrechnung zu vermeiden.

  1. Pflichten des Fahrschülers

 Lernfahrausweis:

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde im Original mitzuführen und vor Beginn der Lektion unaufgefordert vorzuweisen. Kann kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, fällt die Fahrstunde ersatzlos und kostenpflichtig aus.

 Ausrüstung und Auflagen:

 Das Tragen von fest schliessendem Schuhwerk ist obligatorisch. Falls im Lernfahrausweis die Auflage 01 (Sehhilfe) vermerkt ist, muss die entsprechende Brille oder müssen die Kontaktlinsen zwingend getragen werden.

  1. Tarife und Zahlungsbedingungen

 Preise:

 Die aktuellen Preise sind jederzeit auf unserer Website einsehbar. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen.

 Zahlungsmethoden:

Die Bezahlung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Lektion in bar oder per TWINT. Alternativ kann ein Abonnement im Voraus gelöst werden.

 

Abonnements:

 Rechnungen für Abonnements sind immer vor dem Bezug der ersten Fahrstunde vollumfänglich zu begleichen.

 Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements können auf Verlangen zurückerstattet werden. Hierfür wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.– erhoben.

 Die Gültigkeit eines Abonnements beträgt 2 Jahre ab Ausstelldatum. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht bezogene Stunden.

  1. Administrationspauschale und Versicherung

 Die Administrationspauschale inkl. Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar oder per TWINT zu bezahlen.

 Ausnahme Probelektion:

 Wurde eine separate Probelektion vereinbart, entfällt die Administrations- und Versicherungsstufe für diese spezifische Lektion.

  1. Zahlungsverzug

 Sollten Fahrstunden oder Rechnungen nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, gerät der Fahrschüler ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

Der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, welche der Firma Oli's Fahrschule durch den Zahlungsverzug entstehen.

 Für jede ausgestellte Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.